Menschen in Eigentums- und Mietwohnungen können ihren Strom zu einem Bruchteil des Preises gegenüber gekauften Strom selbst produzieren: mit eigenen Solarmodulen, die am Balkon hängen oder dort aufgestellt werden. Auch das „Raushängen“ aus Fenstern wie eine Decke zum Lüften ist mit leichten Modulen möglich. Um die Investition der Anschaffung zu schützen, muss das Recht dazu gesetzlich verankert sein.
Der Freiburger Verein Balkon.Solar hat daher eine Petition gestartet, die sich an die Regierung und Politik wendet, um eine solche gesetzliche Erlaubnis zu gewährleisten. Es darf nicht riskiert werden, dass einerseits Engagement für die Energiewende von Gegnern torpediert wird. Und andererseits ist Rechtssicherheit notwendig, um Hausverwaltungen kein Erpressungspotential zu liefern.
Eigentlich ist alles bereits fertig. Der Bundesrat hat in seiner Empfehlungen (BT Drucksache 508/1/23) alle Formen von Solar in die Gesetze aufzunehmen. Leider wartet das Gesetz im Bundestag bisher unbearbeitet auf seine Änderung.